Viele Jahre konnten Bürger in Deutschland von einer staatlichen Immobilienförderung im Rahmen der Eigenheimzulage profitieren. Zum 01. Januar 2006 wurde diese allerdings abgeschafft.
Mit Einführung der Wohn Riester Rente im Jahr 2008 steht Häuslebauern nun eine neue Möglichkeit zum staatlich geförderten Immobilienerwerb zur Verfügung.
Mit der Wohn Riester Rente kann das im Rahmen eines Riester Vertrags angesparte Altersvorsorgekapital zur Tilgung eines Immobilien-Kredit entnommen werden. Die Riester Förderung kann zudem auch in Anspruch genommen werden, wenn man erst in einigen Jahren bauen oder kaufen will und hierzu einen Riester geförderten Bausparvertrag abschließt.
Wer vier Prozent seines Bruttoeinkommens bzw. maximal 2.100 Euro jährlich in den Riester Vertrag einzahlt, erhält eine Grundförderung von 154 Euro sowie pro Kind weitere 185 Euro. Für Kinder mit Geburtsdatum nach 2007 erhöht sich der Zuschuss sogar auf 300 Euro pro Kind.
Beachten sollten Interessenten allerdings, dass die Wohn Riester Rente nur als Altersvorsorge-Instrument gefördert wird. Wer seine Immobilie nach dem Kauf oder Bau vermieten möchte und diese nicht selber bewohnt, kann den Anspruch auf Riester Förderung verlieren oder muss die Riester Förderung sogar erstatten.
Weitere Informationen zur Eigenheim- und Wohn Riester Rente:
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