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Verbraucherschützer und Finanzexperten monieren erneut, dass viele Banken ihre Kunden mit so genannten Restschuldversicherungen übervorteilen. Die Policen zahlen den offenen Kreditbetrag bzw. die fälligen Raten, wenn der Kreditnehmer verstirbt, arbeitsunfähig oder arbeitslos wird. Auf den ersten Blick erscheint dieser Versicherungsschutz deshalb sinnvoll, weil sich Verbraucher gegen finanzielle Krisen wappnen und darüber hinaus ihre Angehörigen für den Fall der Fälle schützen.

Die Kosten für die Versicherungen sind aber oft sehr hoch: In Extremfällen berichteten Verbraucher bereits von effektiven Zinssätzen jenseits der 20 Prozent. Darüber hinaus ist nach Meinung von Verbraucherschützern nicht zu rechtfertigen, dass bei Abschluss einer Restschuldversicherung der Zinssatz des Darlehens nicht sinkt.

Dies müsste eigentlich der Fall sein, weil die Bank einen erheblichen Teil ihres Ausfallrisikos auf die Versicherung auslagert. Verbraucher sollten sich vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung von der Bank die Kosten explizit angeben lassen. Dies sollte so geschehen, dass die Höhe der monatlichen Rate mit und ohne den Versicherungsschutz ersichtlich ist. Die Versicherung darf – das schreibt der Gesetzgeber vor – nicht Bedingung für die Vergabe eines Darlehens sein.

Darüber hinaus kann sie jederzeit widerrufen oder gekündigt werden, ohne dass dadurch der Darlehensvertrag ungültig wird. Wer online einen Kredit beantragt, sollte darauf achten, dass im Antragsformular der Abschluss der Versicherung nicht versehentlich angegeben wird. Viele Banken aktivieren standardmäßig das Feld, das dazu anzuklicken ist.

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